Statuten

 

  Statuten der Kinderguggenmusik SPRISSELI Wasseramt

1.        Name, Sitz und Zweck

       Unter dem Namen „Sprisseli“ mit Sitz in Halten besteht ein Verein im Sinne von Art. 60ff. des ZGB.

       Die Kinderguggenmusik (KGM) Sprisseli bezweckt

-       die Kinder den Fasnachtsbrauchtum während der Fasnacht sinnvoll mitgestalten zu lassen.

-       Pflege der Freundschaft und Geselligkeit.

-       den Kindern das Musizieren spielerisch aber auch sinnvoll zu ermöglichen.

2.        Mitgliedschaft

-       Die KGM Sprisseli setzt sich aus allen Kindern und verantwortlichen Begleitpersonen zusammen, die gerne gemeinsam die Fasnacht gestalten.

-       Das mindest Eintrittsalter für die KGM Sprisseli wird auf 7 Jahre festgesetzt.

-       Nach dem Schulaustritt (9. – 10. Schuljahr) jedoch spätestens mit dem Erreichen des 18. Altersjahres treten die Kinder aus der KGM Sprisseli aus.

-       Die Mitgliederzahl der KGM Sprisseli ist auf ca. 35 Mitglieder (aktiv musizierende Kinder) beschränkt.

       Die Mitgliedschaft erlischt,

-       durch Ableben,

-       beim Ausschluss durch den Vorstand,

-       durch Konsumation von Alkohol, Raucherwaren oder Drogen während den Proben, einem Anlass oder unter Aufsicht des Vorstandes.

-       nach der Auflösung einer Veranstaltung übernehmen die Eltern die volle Verantwortung für ihre Kinder.

3.        Mitgliederbeitrag

Es wird versucht keinen Mitgliederbeitrag zu erheben, jedoch kann für allfällige besondere Aufwendungen ein Beitrag erhoben werden.

4.        Finanzierung der KGM Sprisseli

       Die KGM Sprisseli wird durch den Verkauf von Gönnerartikel, den Verkauf von alten Kostümen, Einnahmen bei Auftritten, Gönnerbeiträgen und allfälligen Veranstaltungen finanziert.

 

5.        Finanzielle Verpflichtungen der Mitglieder

-       Jedes Kind kann bis zur ersten Probe nach den Sommerferien den Austritt aus der KGM Sprisseli geben.

-       Werden im Nachhinein finanzielle Aufwendungen für die Kinder gemacht, so können diese in Rechnung gestellt werden.

6.        Organisation

       Organe des Vereins sind:

-       Ordentliche / Ausserordentliche Generalversammlung (Schlussabend mit Informationen und Gedankenaustausch)

-       Vorstandssitzung

-       Revisoren

-       Gewählte Spezialkommission

-       Der Schlussabend sollte bis Ende April des aktiven Jahres durchgeführt werden

       Der Vorstand setzt sich zusammen aus

-       Koordinator

-       Aktuar, Protokollführer

-       Kassier

-       Spielführer

-       Kostümchef/in

-       Beisitzer / Eltervertreter

-       Kassenrevisoren

7.        Kompetenzen und Aufgaben des Vorstandes

Der Vorstand besitzt alle Kompetenzen die nicht durch Gesetz, Statuten oder Richtlinien anderer Organe vorbehalten sind. Insbesondere obliegen ihm:

       a   Erledigung der laufenden Geschäfte.

       b   Beschlüsse über Aufgaben, die in seiner Finanzkompetenz liegen.

       c   Regelung der Unterschriftenberechtigung.

       d   Im Weiteren ist er Beschlussfähig, wenn ausser dem Vorsitzenden 50% der Vorstandsmitglieder anwesend sind.

8.        Pflichten und Befugnisse des Vorstandes

       Koordinator

-       Er ordnet und leitet die Sitzungen des Vorstandes.

-       Er verfasst den Jahresbericht und trifft alle im Interesse des Vereins notwendigen Anordnungen.

Aktuar

Er führt die Protokolle über die Sitzungen des Vorstandes sowie zusätzliche Korrespondenz.

    Kassier

-       Er besorgt das ganze Rechnungswesen und das Inkasso allfälliger    Einnahmen.

-       Er legt alljährlich und auf Anfrage des Vorstandes Rechnung und Budget      vor.

       Kostümchef/in

       Erarbeitet Vorschläge für die neuen Kostüme und setzt diese auch um.

       Spielführer

       1. Spielführer

       2. Spielführer (Ersatz)

       Revisoren

Die Revisoren haben sämtliche Vereinsrechnungen zu prüfen und einen schriftlichen Bericht zu Handen des Vorstands zu verfassen.

9.    Finanzielle Haftung

-       Für die Verbindlichkeiten der KGM Sprisseli haftet nur das Vereinsvermögen.

-       Eine persönliche Haftung der Mitglieder und des Vorstandes ist ausgeschlossen insofern der Geschäftsgang im Rahmen der Möglichkeiten der KGM Sprisseli abgewickelt worden ist.

10.   Auflösung des Vereins

-       Wenn nach 2 Jahren die Mitgliederzahl unter den Bestand von 10 fällt, wird der Verein aufgelöst.

-       Das Vermögen wird nach 2 Jahren einer gemeinnützigen Institution   überschrieben oder es bildet sich innert dieser Zeit ein Verein mit denselben Vorstellungen wie es die KGM Sprisseli vorgegeben hat.

 Die Statuten werden genehmigt am 08. Juli 2008

Martin Scherrer, Aktuar

Katrin Moussa, Vorstandsmitglied

Anhang zu den Statuten

der Kinderguggenmusik Sprisseli Wasseramt

vom 08. Juli 2008

 

1.                 Instrumentierung

Für die Beschaffung und den Unterhalt der Instrumente ist jedes Mitglied selbst verantwortlich.

Falls ein Instrument aus dem Bestand der Kinderguggenmusik Sprisseli ausgeliehen wird, so werden wir in Zukunft eine Miete von CHF 30.00 pro Fasnachtssaison in Rechnung stellen.

2.                 Kostüme für Kinder unter 7 Jahre

Gemäss Punkt 2 der Statuten wurde das mindest Eintrittsalter auf 7 Jahre festgesetzt.

Es sind natürlich auch jederzeit jüngere Kinder in der Kindergugge Sprisseli willkommen. In einem solchen Fall muss aber immer eine Begleitperson (Mutter oder Vater) dabei sein.

Solche Kinder sind vom Gönner- und Buttonverkauf befreit. Dafür wird aber der Stoff für die Kinder und deren Begleitperson(en) in Rechnung gestellt.

Betrag für Kinderkostüm                       CHF   50.00

Betrag für Erwachsenenkostüm           CHF 120.00

3.                 Gönner und Buttons

Die Gönner und Buttons werden nur nach Erhalt des entsprechenden Betrages in bar an den/die Kassier/in den Kindern zum Verkauf abgegeben.

Der Erlös aus den verkauften Gönner und Buttons fliesst wieder an die Kinder respektive Eltern zurück. Somit stellt dies keinen finanziellen Mehraufwand dar.

4.                 Bezahlung weiterer Unkostenbeiträge

Damit die Kasse der Kindergugge Sprisseli nicht so stark belastet wird, können durchaus weitere Unkostenbeiträge (Cartransport, Schminken u.s.w.) anfallen.

Diese sind jeweils im Voraus an den/die Kassier/in zu entrichten.

5.                 Konsum von Alkohol

Während den offiziellen Auftritten der KGM ist der Konsum von Alkohol im Sprisseli-Kostüm sowie Sprisseli-T-Shirt  von Beginn einer Veranstaltung bis zur offiziellen Auflösung untersagt.

Wer dem zuwiderhandelt kann mit dem sofortigen Ausschluss aus der KGM Sprisseli bestraft werden.

Nach der offiziellen Auflösung übernimmt der Vorstand keine Haftung mehr. Wir würden es jedoch begrüssen, wenn ihr ein neutrales Ersatzkostüm anziehen würdet. Denkt an den Ruf der KGM Sprisseli.

 6.                 Nikotin

Da wir nicht befugt sind einem Kind das Rauchen zu verbieten wird die folgende Abmachung getroffen.

Es ist ein schriftliches Einverständnis der Eltern erforderlich. Liegt dem Vorstand ein solches Schreiben vor, so steht dem Genuss von Raucherwaren, aber jedoch immer Abseits der Gruppe, nichts im Wege.

7.                 Absenzen

Der Vorstand führt eine Absenzenliste und behält sich das recht vor, dass Mitglieder, welche 3-mal unentschuldigt an den Proben oder Auftritten gefehlt haben, die Teilnahme an der Fasnacht zu verweigern.


Der Anhang zu den Statuten wird genehmigt am 11. Januar 2010.

Martin Scherrer, Aktuar

Germaine Burri, Sandra Mettler, Katrin Moussa und Claudia Stocker , Vorstandsmitglieder

 

 


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